von Rechtsanwalt Lars Winkler
Der Mutter der Kinder sicherte ich zu, über eine anstehende testamentarische Regelung seitens meiner Mutter und mir beide Söhne entsprechend zu berücksichtigen. ... Da meine Mutter jedoch die recht hohe Gebühr selbst bei einer Aufteilung der Kosten zwischen meiner Mutter, meiner Schwester und mir nicht zu tragen bereit wäre und ohnehin kaum zu beziffern wäre, was ihr Vermögen (Immobilien) bei Eintreten des Erbfalls noch wert wäre, würden wir gerne %-Angaben statt fester Beträge (in €) einsetzen. Frage: Wie könnte ein solches Testament aussehen?