10.2.2014
von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
Eines der Kinder liegt mit den beiden anderen sowie der Mutter im Streit. Die Mutter möchte nun dieses eine Kind zwar nicht enterben, aber vom Mitspracherecht in der späteren Erbengemeinschaft ausschließen, so dass es zwar noch Anrecht auf einen seinem regulären Erbanteil entsprechenden Auszahlungsanspruch hat, aber nicht mitbestimmen kann wie die Mittel aufgebracht werden (welche Flächen werden Verkauft, soll alternativ ein grundschuldbesichertes Darlehen aufgenommen werden, etc.), welche bestehenden Pachtverträge verlängert oder gekündigt werden (und sonstige betriebliche Angelegenheiten des Hofes) etc. pp Ist dies in dieser Form im Rahmen eines Testaments grunds. möglich ?