von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Kann das Testament dahingehend ausgelegt werden, dass von den Eheleuten sehr wahrscheinlich gewollt war, dass auch bei normalem Nacheinander-Versterben alle 5 Kinder gleichberechtigte Erben werden? ... Spricht nicht auch für diese Auslegung, dass das gemeinsame Kind besonders bedacht werden sollte, nicht nur im Falle eines Unfalles? ... Kann diese Auslegung ggf. mit einem Brief des zuletzt verstorbenen Ehemannes (zeitliche Nähe zum Datum des Testaments) an ein Stiefkind untermauert werden, worin der Stiefvater bekräftigt, dass es ein Testament gibt, wonach alle 5 Kinder gleichberechtigt erben sollen?