von Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ich würde Sie gerne um Ihre Einschätzung und Ihren Rat in folgendem Fall bitten: Meine Mutter verstarb ohne Testament im September 2011 Mein Bruder löste den Hausstand auf und erledigte einvernehmlich alle damit verbundenen Dinge, auch die Beerdigung, die Wohnungsrückgabe usw. ... Mein Bruder stellte mir am 22.12.2011 eine handschriftliche Vollmacht aus, in der er mich nun auch schriftlich mit der Abwicklung der Erbauseinandersetzung betraute (inzwischen war klar, dass er selbst nur noch wenige Tage zu leben hatte) er tat dies mit folgendem Wortlaut: Vollmacht in der Erbsache (es folgen Namen und Geburtsdatum der Mutter) erteile ich (es folgen Namen und Geburtsdatum meines Bruder) meiner Schwester(es folgen Namen und Geburtsdatum von mir) Handlungsvollmacht Ort Datum und Unterschrift Diese Vollmacht befindet sich im Original in meinen Händen Am 23.12. errichtete mein Bruder ein Testament und benannte eine langjährige Freundin als Erbin. ... Nun meine Frage: inwieweit ist damit die Erbauseinandersetzung in Sachen Mutter mit meinem Bruder verbindlich abgeschlossen?