von Rechtsanwalt Sebastian Scharrer
Sehr geehrte Damen und Herren, Ein im Testament berufener Testamentsvollstrecker, der den Willen des Erblassers, die Immobilien des Erbes 15 Jahre nicht zu verkaufen, verkauft nach 2 Jahren ohne Grund aus dem Nachlass (finanzieller Engpass etc. liegt nicht vor) eine Immobilie an seinen Sohn. ... Das Gutachten ergab für die Immobilie einen Verkehrswert von 380000 Euro, ein Erbe bot 420000 Euro, der Testamentsvollstrecker, der selbst auch Miterbe ist hat ohne Information an die Miterben die Immobilie für 400000 Euro an seinen Sohn verkauft. ... Ist der Verkauf unter diesen Umständen - es lag ein höheres Gebot eines Miterben vor - über die Höhe des Kaufpreises bestand keine Einigung, also waren nicht alle Erben mit dem Verkauf zu diesen Bedingungen einverstanden (der erzielte Erlös liegt aber über dem Gutachten) rechtskräftig?