von Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Im Zusammenhang mit Überlegungen zur Vererbung von Vermögensteilen innerh.der Famiie hätte ich folgende Fragen: (1) Ist nach einer Schenkung (eines Anteils an einer Immobilie) unmittelbar eine Schenkungssteuer fällg oder erst im Zusammmenh/ang mit dem späteren Erbe (nach meinem Tod)? (2) Wird bei der späteren Ermittlung der Gesamtzuwendung an das Kind (Schenkung + Todesfalleistung aus dem Nachlass) der Betrag der Schenkung nur zu einem Bruchteil angesetzt, wenn ich innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung sterbe, z.B. zu 90% bei Tod im 1.Jahr nach der Schenkung, Zu 50 % im 5.Jahr, zu 10% im letzten Jahr?