von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Hallo, ich habe geerbt und das Finanzamt hat die Erbschaftssteuer festgesetzt.Es wurde auch ein Haus als Vermögen hineingerechnet.Meiner Ansicht nach wurde der Wert des Hauses und des Grundstückes als viel zu hoch eingeschätzt.Es ist ein sehr altes Haus ohne jeglichen Komfort(keine Heizung),da kann man meiner Meinung nach keine Standardschätzung beim Finanzamt durchführen,ohne das Haus überhaupt gesehen zu haben. Darf das Finanzamt das Haus und Grundstück schätzen und die Erbschaftssteuer festlegen,noch bevor das Haus verkauft worden ist?