von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Grundstück sollte nun übertragen werden, mit lebenslangen Wohnrecht des Vaters im bereits bestehenden Wohnhaus, Sohn übernimmt dafür Wart- und Pflege sowie Beerdigungskosten. Als nun die anderen beiden Söhne mitbekommen haben, daß sie dafür einen Verzicht zur Pflichtteilsentschädigung unterzeichnen sollen, lehen sie dies nun aber kategorisch ab. ----- Nun Stellt sich dem Vater und dem jüngsten Sohn die Frage: Ist die 10 Jahresfrist auch wirksam, wenn KEIN lebenslanges Wohnrecht vereinbart wird, >> der Vater aber dennoch im Objekt wohnen bleibt. (nießbrauch) -Da die anderen beiden Söhne nicht auf den Pflichtteilsanspruch verzichten wollen, der Vater aber nicht will, daß der jüngste Sohn sein Grundstück irgendwann verkaufen muss, um die beiden anderen Söhne auszuzahlen (Pflichtteil), soll notfalls aus formellen Gründen auf das Wohnrecht verzichtet werden, da sonst eine 10 Jahres (abstufungs-) Frist nicht möglich ist (siehe Erbrecht).