20.9.2008
von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Weil ich den Kontakt gehalten habe und sie „etwas gut machen wollte“ (so ihre Formulierung), hat meine Mutter mich im März letzten Jahres mit einer Schenkung bedacht, um den Pflichtteil meines Bruders gering zu halten und im notariellen Testament als Alleinerben eingesetzt. Sie hat aber nicht begriffen, dass die Schenkung in die Berechnung des Pflichtteils eingeht. ... Ich weiß, dass eine Schenkung nur aus schwerwiegenden Gründen, die in meinem Fall nicht vorliegen, rückgängig gemacht werden kann.