22.12.2009
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Fünf Jahre später,1994, errichten sie ein Berliner Testament mit folgender Klausel: Verlangen einer oder mehrere Schlußerben den Pflichtteil, so bestimmen wir folgendes: "Diejenigen pflichteilsberechtigten Schlußerben, die den Pflichtteil NICHT verlangen, erhalten aus dem Nachlass des Erstversterbenden ein Vermächtnis in Höhe ihres gesetzlichen Erbteils nach ihm in Geld, das sofort anfällt, aber erst beim Tode des Längstlebenden fällig wird." ... Ob die Schlußerbschaft beim Tode des Längstlebenden angenommen oder ausgeschlagen wird, wird unsere Mandantin entscheiden, sobald dieser Erbfall eingetreten ist.“ Über den Nachlass wird vollständig Auskunft gefordert und angekündigt, dass man das gegenüber dem Gericht abzugebende Nachlassverzeichnis nicht akzeptieren wird. ... 4.Gilt eine gemeinsame Reise, die Horst mit mehreren tausend € finanzierte, als lebzeitige, beeinträchtigende Schenkung?