20.9.2008
von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Sie hat aber nicht begriffen, dass die Schenkung in die Berechnung des Pflichtteils eingeht. ... Ich weiß, dass eine Schenkung nur aus schwerwiegenden Gründen, die in meinem Fall nicht vorliegen, rückgängig gemacht werden kann. Ist es aber möglich, dass jemand anderes, insbesondere mein Bruder, als Alleinerbe eingesetzt werden und damit die Rücknahme der Schenkung indirekt veranlasst werden kann?