von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Guten Tag, ich habe folgenden Sachverhalt: ich besitze eine Immobilie in guter Lage in Deutschland mit einem Verkehrswert der deutlich über der Freibetragsgrenze im Rahmen von Schenkungen/Erben für Kinder fällt. ... Ich denke jetzt daran, meiner Tochter einen Teil der Immobilie zu übertragen/schenken, der in etwa die Freibetragsgrenze von € 400.000 entspricht. ... Frage: geht das überhaupt mit der Schenkung eines Teils einer Immobilie oder gibt es da steuerliche "Haken", die dieses Modell so nicht funktionieren läßt ?