31.12.2006
von Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Auf anwaltschaftlichen Rat hin habe ich dann 2003 das Pflichtteil meines Vater gegenüber meiner Mutter geltend gemacht. ... Bei der Unterredung waren angeblich meine Schwester sowie deren Schwiegersohn anwesend.Meine Mutter empfand dies als äußerst demütigend , eine Verzeihung fand nicht statt. ... Nun meine Fragen: Nachdem das Landgericht meinen Pflichtteilsanspruch für begründet und zulässig befand ,gewinnt jetzt auch der Übergabevertrag wieder an Bedeutung und kann dieser maßgeblich bei der Bezifferung des Pflichtteils in Anspruch genommen werden. .Ich spreche hierbei den Übergabepreis in Höhe von 80.000 DM an , den meine Schwester an mich zu zahlen hätte.Habe ich einen Anspruch darauf und wenn ja besteht dann zusätzlich ein Pflichtteilergänzugsanspruch , da das Haus ca. 140.000 € wert ist.