von Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Sollte einer der Kinder sein Pflichtteil vom Erben fordern, also jetzt von unserer Mutter, so soll er auch vom Nachlass des zuletzt Versterbenden nur sein Pflichtteil verlangen können - hieße das Verzicht auf den Anteil des Hauses? Ein Bruder hat schon erklärt, er habe kein Interesse an dem Haus, da es nur Kosten verursachen würde, und wird seinen Pflichtteil in Euro ausbezahlt beanspruchen. ... Jetzt die Frage: Wie berechnet sich der Pflichtteil, den der eine Bruder beanspruchen kann, welchen Einfluss hat die Belastung des Hauses darauf?