12.11.2016
von Rechtsanwalt Martin Schröder
Erben sind mein Sohn und meine Nichte, welche nachweislich in 2013 9.000 eur von dem Sparguthaben erhalten hat. Weiterhin hat sie in dem 10 Jahreszeitraum Geldgeschenke zur Hochzeit, uzur Geburt Ihres Sohnes usw erhalten Ich habe bei ihr meinen Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch mit Hinweis auf diese 9.000 EUr geltend gemacht, um eine Kontenverdichtung Sparguthaben und Girokonto ab der Heimunterbringung erbeten. ... Nach 6 Wochen kam vom Anwalt lediglich eine Aktiva/Passivaaufstellung, mit der Bitte, die Höhe meines Pflichtteils zu benennen, und zu erklären dass mit Zahlung dieser Summe mein Ansprüche abgegolten sind.