von Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
Es wurde mir mitgeteilt, dass meine Eltern ein gemeinschaftliches Testament gemacht hatten und meine Mutter einen Erbschein beantragt hat. ... Mich interessiert, ob das Testament so gültig ist, da meine Schwester und ich gar nicht erwähnt werden und ob ich es, falls ich mich nicht oder zustimmend zur Ausstellung des Erbscheines für meine Mutter äußere, anerkenne. Das Testament hat folgenden Wortlaut: Testament Wir, die Eheleute Anna und Alfred Mustermann setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.