23.10.2013
von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Es ist ein Haus, etwas Vermögen auf Konten, und ein offenes Darlehen da. Da man im Moment nicht genau weiß, was die Erben machen wollen, und alle untereinander nicht miteinander reden und das Haus nun schon über einem halben Jahr leersteht, ist meine Frage: Kann man die laufenden Kosten für Haus und Darlehensabzahlung von den ererbten Bankkonten bezahlen, bis alle Erben sich überhaupt mal einig sind, was sie nun tun wollen? Mache ich mit damit strafbar oder läuft das als Sicherung des Nachlasses, da ansonsten Mahnungen und Gerichtsvollzieher vor der Türe sind ?