15.2.2015
von Rechtsanwältin Simone Sperling
Meine Tante, die Schwester meiner Mutter und des Bruders, dem sie die Vollmacht erteilt hat, ist gestorben und das Erbe geht zu gleichen Teilen an meine Mutter und deren Bruder, da meine Tante keine Kinder hatte und auch nie verheiratet war. ... Jetzt hat der Bruder das Erbe der verstorbenen Tante, der Schwester meiner Mutter und des Onkels, im Namen meiner Mutter angenommen, obwohl er sie hierzu nicht gefragt hat, meine Mutter ist noch geschäftsfähig. ... Es gibt ein notarielles Dokument, in welchem er mit der Generalvollmacht im Namen meiner Mutter das Erbe ausdrücklich annimmt.