von Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Ich habe folgende Fallkonstellation : meine Mutter ist schwer krank und wird voraussichtlich in den nächsten Wochen sterben (sie ist Witwe, mein Vater starb bereits vor ihr, sie hat nicht wieder geheiratet). ... Um zu verhindern, dass ihr Haus nach ihrem Tode von mir verkauft oder versteigert werden kann, plant meine Mutter jetzt, dem Sohn (16 Jahre alt) meines Bruders ein lebenslanges Wohnrecht in der oberen Etage im Haus zu gewähren und dieses per Notar im Grundbuch noch vor ihrem Tode auch eintragen zu lassen. ... Wenn ich das Erbe nun angetreten habe und tatsächlich für meinen Neffen/Bruder ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wurde, kann ich dieses Wohnrecht irgendwie einseitig wieder löschen lassen – zum Beispiel indem ich die Zwangsversteigerung des Hauses auch gegen den Willen meines Neffen/Bruders bewirke – oder kann ich von meinem Neffen/Bruder im Rahmen der Erbauseinandersetzung einen finanziellen Ausgleich für das Wohnrecht verlangen, da dieses den Verkehrswert des Hauses de facto auf Null reduziert hat ?