2.3.2009
von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrte Damen und Herren, Bruder in 04/2008 verstorben, nicht verheiratet, keine Kinder, lebte mit Frau und dessen Kind zusammen - keine eingetragene Lebenspartnerschaft - es trat gesetzliche Erbfolge ein, Vater hat ausgeschlagen, so dass ich und die Mutter erbten; Bruder stand bis zu seinem Ableben noch in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. ... Einbauküche, Einbaubadmöbel, Schlafzimmer und auch Hausratgegenstände an. ... Frage: Könnte ich in diesem Fall und im Erbauseinandersetzungsvertrag mein Vorerbe geltend machen?