von Rechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Dann gibt es ja wohl für den Staat bzw das Amt (innerhalb von 10 Jahren) das Recht, die Schenkung zurück zu fordern, und damit die Pfegekosten des Elternteils zu begleichen. ... Kann Kind 1 das Haus dann noch weggenommen werden, oder kann das Amt dann nur noch die theoretische Miete des Elternteils (der Wert des Wohnrechts) als Zusatzeinkommen auf das Monatseinkommen von Kind 1 aufschlagen (das Elternteil lebt jetzt im Pflegeheim, nicht mehr im Haus)? ... Würde eine solche Absicherung das Konstrukt aus 1) in Frage stellen (sofern es ein sinnvolles Konstrukt ist), also würden solche Absicherungen bei der Schenkung des Hauses dann dem Amt im Pflegefall doch wieder Zugriff auf das Haus ermöglichen?