von Rechtsanwältin Nina Marx
Sehr geehrte Damen und Herren Folgender Sachverhalt: Meine Eltern kauften 1960 zusammen ein Haus,wir sind 3 Geschwister,mein Vater verstarb 1985 Es gibt keinen Kontakt zu meinen beiden Geschwistern,die sich nach dem Tode meines Vaters auch nicht um unsere Mutter kümmerten.Da ich sie seitdem betreue überschrieb sie mir das Haus.Da die Betreuung aufgrund der Entfernung für mich recht schwierig geworden ist,ist nun meine Überlegung dort anzubauen und einzuziehen,was auch im Sinne meiner Mutter wäre. Mit einem Geschwisterteil konnte ich eine Einigung erzielen,mein Bruder lehnt dies jedoch kategorisch ab. Folgende Frage: Kann mein Bruder nach dem Tode meiner Mutter über dem eigentlichen Plichtteilanspruch hinaus eventuell noch einen Plichtteilergänzungsanspruch geltend machen?