von Rechtsanwalt Helge Müller-Roden
Meine Großeltern hatten zwei Kinder, meinen Onkel und meine Mutter (diese war adoptiert). ... Ein handschriftlicher Nachtrag beider Großeltern besagte dann, meine Mutter solle 30% des großen Hauses und mein Onkel 70% des großen Hauses erben. ... Hätte ich eher gewusst, dass wir nicht enterbt wurden, sondern eine Erbengemeinschaft mit meinem Onkel bilden, hätte ich ihn eventuell auch eher darauf angesprochen, dass auch ich Interesse an weiteren Erbgegenständen von eher ideellem Wert habe oder sogar auch gern selbst das große Haus bewohnt hätte.