von Rechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Wie ändert sich die Situation bzgl der Rückforderung der Schenkung, wenn dem Elternteil lebenslanges Wohnrecht im Haus bzw Nießbrauch eingeräumt wird? Kann Kind 1 das Haus dann noch weggenommen werden, oder kann das Amt dann nur noch die theoretische Miete des Elternteils (der Wert des Wohnrechts) als Zusatzeinkommen auf das Monatseinkommen von Kind 1 aufschlagen (das Elternteil lebt jetzt im Pflegeheim, nicht mehr im Haus)? ... Bei so einer Schenkung Elternteil -> Kind macht es ja durchaus Sinn, dass sich das schenkende Elternteil mit Wohnrecht für gewisse Eventualitäten absichert (Konkurs oder Tod des Kindes, geplanter Verkauf des Hauses etc), in dem Sinne dass in solchen Fällen das verschenkte Haus wieder an das Elternteil zurückfällt.