26.12.2006
von Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Hallo, ich habe eine Frage zum Erbrecht / Adoptivrecht: zunächst einmal folgende Eckdaten: - ich wurde 1974 geboren und zur Adoption freigegeben - 1975 bin ich von verheirateten Eltern adoptiert worden - 1977 ist von den gleichen Eltern meine Schwester adoptiert worden - 1995 haben sich meine Adoptiveltern schieden lassen - ca. 1998 hat mein Adoptivvater neu geheiratet - die neue Frau hat bereits ein Kind (geb. ca. 1982) - jetzt bekomme ich einen Brief von einem Notar in dem mein Adoptivvater mir anbietet einen "entgeltlichen Erbverzichtsvertrag" zu unterschreiben, d.h. gegen eine Einmalzahlung bin ich nicht mehr erb- und pflichtteilsberechtigt (zu erwähnen ist hier noch, dass ich dieses Schreiben am 23.12.2006 erhalten habe und eine Frist bis zum 30.12.2006 gesetzt ist - also genau so, dass es fast unmöglich ist sich zu informieren) 1.) ... Zähle ich bei Ermittlung der Pflichtanteile mit wenn ich obige Erbverzichtserklärung unterschrieben habe oder bekäme meine Schwester dann mehr (weil jetzt durch weniger Personen geteilt wird)?