4.9.2006
von Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
In einem vor 13 Jahren mit meinem Vater geschlossenen Erbvertrag wurde vereinbart, dass ich als alleinige und unbeschränke Erbin auf den gesamten beim Tode des Vaters vorhandenen Nachlass eingesetzt bin. ... Der Todesfall ist nun eingetreten, und angeblich existiert nun ein handschriftliches Schreiben (dessen konkreten Inhalt ich nicht kenne) des verstorbenen Vaters, mit dem meine Schwester (die bereits vorher "ausbezahlt" wurde) das Auto nun auf sich umschreiben lassen möchte. ... Ich gehe davon aus, dass das Auto zum Nachlass gehört und nun auf mich übertragen werden muß, unabhängig von dieser angeblichen "Verfügung", die er nach dem Erbvertrag getätigt hat.