18.1.2006
von Rechtsanwältin Nina Marx
Guten Tag, folgendes Problem:Mein Mann und ich haben mit seinem Großonkel einen Erbvertrag geschlossen, der besagt, daß wir, "die Erben" den Hof und die Ländereien bekommen im Fall seines Todes und uns"um die Beerdigung kümmern sollen".Das Barvermögen haben wir in einem Nachtrag vom Erbe ausgeschlossen(in beidseitigem Einvernehmen).Desweiteren hat er ein Testament gemacht, indem er 5 weitere Nichten/Neffen einsetzt, die sein Barvermögen erben.Nun ergibt sich folgende Situation:Das beauftragte Bestattungsunternehmen sagte uns, es sei üblich, da wir die Erben seien, die Kosten für die Bestattung dem Nachlass zu entnehmen,was wir auch taten(wir haben die Rechnung bei der Bank eingereicht und diese hat sie anstandslos beglichen).Nun behauptet einer der "Nachlassnehmer", das hätten wir nicht gedurft, wir seien verpflichtet die Kosten aus unserer eigenen Tasche zu zahlen.Andererseits behauptet er aber, die Rechtsabteilung der Bank habe entschieden, dass mit dem Nachtrag im Erbvertrag der vorherige Erbvertrag das Barvermögen betreffend nichtig sei und er auch Miterbe!