8.1.2010
von Rechtsanwalt Gerhard Raab
Sehr geehrte Anwälte, ich bin in NRW, dort war ich bei einem Notar und Rechtsanwalt, der aber zwar meine Sachen machen kann aber wenn er mich anwaltlich vertritt, kann er nicht Notar sein und keinen Erbschein beantragen. ... Ich will nur dort eien Erbschein beantragen, sagen sie mir, was ich beachten muss, damit nur die Gebühr in Rechnung gestellt wird und hier nicht ei geartetes Mandat mit hohe Streitwert doppelt entsteht, vielen Dank.