6.3.2008
Sehr geehrte Frau Knur-Schmitt, erbberechtigt sind lediglich die Ehefrau und ich als einziges leibliches Kind,die beiden Kinder der Ehefrau,die mit in die Ehe gebracht wurden,zählen soweit ich weiß nicht dazu. Würden Sie nach dem jetzigen Stand sagen,daß ich einen Erbschein beantragen sollte? ... Denn wenn die Ehefrau diese vervollständigt,könnte ich mir vorstellen,daß sie zu ihrem Vorteil arbeitet,sprich nicht alles bzw. unwahre Zahlen angibt.