4.4.2018
von Rechtsanwalt Hauke Hagena
Eigentumsverhältnisse des Zweifamilienhauses vor dem Tod meiner Großmutter: 15/40 meine Großmutter 5/40 ich (die restlichen 20/40 gehören der Schwester meiner Großmutter) Eigentumsverhältnisse nach dem Tod meiner Großmutter: 15/40 meine Mutter 5/40 ich Da meine Mutter die Immobilie selbst bewohnt, wurde keine Erbschaftssteuer fällig obwohl der Wert über dem Freibetrag liegt. Nun möchte meine Mutter mir ihre 15/40 schenken, allerdings stellt sich die Frage, ob dann für das Erbe meiner Mutter von der Großmutter nachträglich Erbschaftssteuer anfällt, da seit dem Tod ja noch keine 10 Jahre vergangen sind. ... Sollte meine Mutter nachträglich die Erbschaftssteuer auf Grund der Schenkung an mich zahlen müssen, wäre das aus finanziellen Gründen nicht möglich.