15.7.2013
von Rechtsanwältin Simone Sperling
Meine Fragen sind nun: 1.Wenn meiner Mutter etwas zustoßen sollte, und in diesem Fall ginge ihre Wohnung an meinen Vater, wäre mein Vater berechtigt, die Wohnung als Erbschaft abzulehnen, so dass die Wohnung an mich gehen würde? ... Wenn ich die Erbschaft der Wohnung meiner Mutter antreten würde, geht die Bürgschaft meiner Mutter dann auch auf mich über und ich müsste die Schulden meines Vaters ( Abzahlung des Hotelzimmers ) begleichen?