von Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Im Jahr 2008 ist jedoch meine Frau verstorben, so dass nach der gesetzlichen Erbfolge jetzt mir 75 % und meinen beiden Söhnen jeweils 12,5 % des Hauses gehören. ... Meine Kinder haben bereits signalisiert, dass sie kein Interesse daran haben, dass 1954 gebaute Objekt einmal zu übernehmen, auch nicht um es weiter zu vermieten (neben der selbst genutzten Wohneinheit gibt es noch 3 kleinere vermietete Wohnungen in dem Haus, so dass sich dieses im Moment selbst trägt, aber auch keinen Gewinn abwirft). ... - Was passiert, wenn die gesetzliche Erbfolge eintreten würde?