5.2.2017
von Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
B) Kann man die Immobilie jetzt schon aufteilen in der Form ,dass ein Kind einen Teil des Grundstücks jetzt erhält,das andere einen Teil des Hauses.Im anderen Teil bleiben das Ehepaar wohnen ,es gehört weiter dem Ehemann,mit der Option,das festgelegt wird,welchen Teil die Ehefrau beim Eintreten des Erbfalles behält( Also z.B.Kind ,dass im Haus wohnt ,hat die Option ,dann noch einen Teil dazuzubekommen), Kann man die Sache damit vorab regeln für später oder besser erst zum Eintreten des Erbfalles diese o.g.Aufteilung (ein Erbe ein Teil des Grundstücks,die anderen festgelegte Anteile des Hauses ) festlegen in einem Testament?