6.10.2016
von Rechtsanwalt Martin Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Bruder und ich sind je zu ½ Erben unseren verstorbenen Vaters und möchten dieses jetzt aufteilen. ... Aber ist es nicht möglich, nur eine Immobilie per notariell beurkundeten Vertrag an einen Erben zu übertragen, z.B. die Immobilie a) an mich? Und dass ich danach per Abschichtungsvereinbarung die Erbengemeinschaft verlasse und damit mein Bruder zum Alleinerben wird und daher per Grundbuchberichtigungsantrag die verbleibende Immobilie b) auf sich schreiben lässt?