von Rechtsanwalt Andreas Wehle
Sein Testament, maschinell erstellt - aber nicht beglaubigt - ist genauso ungültig wie eine von meinem Bruder und mir unterschriebene, aber ebenfalls nicht beglaubigte - Verzichtserklärung auf das Erbe zugunsten unserer Mutter, die noch lebt. Beide, mein Bruder und ich, würden nun gerne auf den gesetzlichen Erbpflichtanteil wie von unserem Vater gewünscht zu Gunsten unserer Mutter verzichten. Die Erbmasse (davon ja nur 50%) besteht aus einer Eigentumswohnung, Verkehrswert ca. 140.000,00 €, die von meiner Mutter genutzt wird und Barvermögen von ca. 180.000 €.