7.5.2009
von Rechtsanwältin Wibke Türk
Übrig geblieben sind 2 Grundstücke im gemeinsamen Besitz der Eltern. 1995 verstarb meine Mutter, die von meinem Vater zu 1/2 und uns Kindern zu je 1/6 beerbt wurde.1988 wollte ich die Erbauseinandersetzung. ... Da ich aber erst das Erbe nach meiner Mutter auseinandergesetzt haben möchte, teilt er mir mit, dass ich nur Anspruch auf das Sechstel an den verbliebenen Grundstücken hätte, sein Sechstel bot er mir zum Kauf an. Nun meine Frage: Habe ich wirklich keinen anderen Anspruch mehr?