26.9.2013
Sehr geehrte Anwälte, ich bin durch die Erblasserin ( Großmutter) und wegen fehlenden Testament und weil mein Vater vorverstorben ist, rechtlich mit meiner Tante Mitglied einer Erbengemeinschaft und einer Miteigentümergemrinschaft bedingt durchbringen Haus das uns beide schon immer gehörte, wo meine Großmutter zu Lebzeiten aber Nutznießung hatte. ... Es ist ja geregelt das eig ab einem gewissen Betrsg der eine Zahl übersteigt dann ausgeschüttet werden soll suf die Eigebtümet / Erben, nur ist dies an ein Konto gebunden oder kann man die Gelder transferieren wie man möchte intern ? ... Kann man das also so lassen oder sollte ich jedes Jahr den Überschüss der Erbengemeinschaft einfordern, weil sonst das Geld auf dem Sparkonto landet und vielleicht länger weg is ?