von Rechtsanwältin Daniela Désirée Fritsch
Meine Mutter hat 4 kleinere Eigentums-Wohnungen, eine in Deutschland, drei im EU-Land A. Nennen wir die Wohnungen kurz Wo-D1, Wo-A1, Wo-A2, Wo-A3. ... Auto, Möbel, Hausrat, etc., soll im deutschen Testament stehen, dass nach dem Ableben meiner Mutter die gesetzliche Erbfolge gilt, also gleiche Verteilung auf die beiden Kinder und keine besondere Regelung. - Dasselbe Würde gelten für bewegliches Eigentum im EU-Land A. - Für die Wohnung in Deutschland (Wo-D1) soll im Testament formuliert werden, dass sie mit dem Ableben meiner Mutter auf mich vererbt wird. - Eine der drei Wohnungen im EU-Land A (Wo-A1) wurde dort schon durch Schenkung auf den Namen meiner Schwester übertragen und ist nicht mehr Eigentum meiner Mutter, wird also nicht weiter betrachtet. - Für die beiden anderen Wohnungen im EU-Land A soll im Testament stehen: Wohnung Wo-A2 wird auf meine Schwester vererbt, Wohnung Wo-A3 wird auf mich vererbt. 1.