von Rechtsanwältin Karin Plewe
Ist ein Erbe, der grundsätzlich auch zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, durch die Einsetzung eines Nacherben, die Ernennung eines Testamentvollstreckers oder eine Teilungsanordnung beschränkt oder ist er mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert, so kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen und seinen Pflichtteil verlangen. ... Mit Ausschlagung durch den Vermächtnisnehmer entsteht sein Pflichtteilsanspruch. ... Kann meine Tochter A, obwohl sie das Erbe ausschlagen wird, ihren Pflichtteil einfordern, unahängig davon, ob ich Vermächtnis oder Teilungsanordnung gewählt habe?