15.4.2008
von Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Ich bin im gemeinschaftlichen Testament meiner Eltern für jeden allein als Alleinerbin eingesetzt. ... (Kommt jetzt drauf an, wie die erste Frage beantwortet wird) Was bekommen die Kinder aus erster Ehe: a) je 1/3 der Hälfte meines Erbes, wenn ich allein die Haushälfte meines Vaters erbe, oder b) muss ich mir 1/4 des ganzen Hauses (oder Hälfte meines Erbteils am Haus) mit den anderen Kindern teilen bzw. sie dann auszahlen (die Hälfte der Haushälfte), wenn meine Mutter doch etwas bekommt? Beispiel: Hauswert gesamt 10.000,00 Euro Ich erbe dann vielleicht den Wert von 5.000 Euro.