von Rechtsanwältin Daniela Désirée Fritsch
Es geht um folgendes: Meine Mutter (verwitwet) möchte ihr Testament aktualisieren und hat mich um Unterstützung gebeten es rechtsgültig zu verfassen. ... Ein deutscher Notar hat meine Mutter kurz beraten und mitgeteilt, dass sie zunächst für Ihr Eigentum in Deutschland ein separates Testament schreiben muss (dieses brauche nicht notariell beglaubigt sein); für das Eigentum im EU-Land A soll sie dort ein weiteres Testament schreiben (nach dem Recht in EU-Land A). ... Auto, Möbel, Hausrat, etc., soll im deutschen Testament stehen, dass nach dem Ableben meiner Mutter die gesetzliche Erbfolge gilt, also gleiche Verteilung auf die beiden Kinder und keine besondere Regelung. - Dasselbe Würde gelten für bewegliches Eigentum im EU-Land A. - Für die Wohnung in Deutschland (Wo-D1) soll im Testament formuliert werden, dass sie mit dem Ableben meiner Mutter auf mich vererbt wird. - Eine der drei Wohnungen im EU-Land A (Wo-A1) wurde dort schon durch Schenkung auf den Namen meiner Schwester übertragen und ist nicht mehr Eigentum meiner Mutter, wird also nicht weiter betrachtet. - Für die beiden anderen Wohnungen im EU-Land A soll im Testament stehen: Wohnung Wo-A2 wird auf meine Schwester vererbt, Wohnung Wo-A3 wird auf mich vererbt. 1.