19.5.2014
von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Das ist an sich durch die gesetzliche Erbfolge ja genau so geregelt. Jetzt soll aber noch folgende Besonderheit berücksichtigt werden: Schenkungen und Zuwendungen, die außerhalb der Schenkungsfrist liegen, also länger als 10 Jahre zurück liegen, sollen dem jeweiligen Erben von dem Drittel, dass er gemäß gesetzlicher Erbfolge bekommen sollte, abgezogen werden und auf die beiden anderen (gleich)verteilt werden. Die Frage ist nun Folgende: Reicht es aus, ein handschriftliches Testament aufzusetzen, in dem festgehalten wird, dass kein Kind benachteiligt werden soll und daher, die in einem zusätzlichen Anhang aufgeführten Schenkungen und Zuwendungen, die zum Zeitpunkt des Erbschaftsfalls älter als 10 Jahre sind, das Erbe des jeweils beschenkten Kindes zugunsten der anderen beiden Kinder reduzieren?