von Rechtsanwältin Kerstin Prange
Das Gesamtgrundstück steht im Eigentum einer verzweigten Erbengemeinschaft mit teilweise unbekannten Erben. ... Ein Miterbe mit geringer Miterbequote ist mir zwischenzeitlich persönlich bekannt geworden und hat Interesse am Verkauf seines Miteigentumsanteils oder auch am Gesamtverkauf des Grundstückes oder an einer Teilungsversteigerung. Alle Varianten erscheinen nicht durchführbar, wegen der nicht mehr eindeutig nachvollziehbaren Erbengemeinschaftsstruktur (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) und der fehlenden Unbekannten, sowie auch wegen Uneinigkeit unter den lebenden Mitterben.