von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Zwei Schwestern sind Alleinerben.Die Mutter hat ein Geschäft mit Immobilienverwaltung betrieben,Jahres- einkommen lt Steuererklärung ca.40000,00€.Eine Schwester arbeitete schon einige Jahre als 400,00€- Kraft mit der Mutter in dem Geschäft.Im Testament steht,daß das Geschäft abgemeldet werden soll.Die eine Schwester will das Geschäft aber unter eigenem Namen weiterführen,natürlich mit dem kompletten Kundenstamm.Sie sagt,daß sie ja für das o.g.Einkommen auch die entsprechende Arbeitsleitung erbringt.Sie möchte nicht,daß die andere Schwester in dem Geschäft mitarbeitet.Das strebt die andere Schwester auch nicht unbedingt an,aber wie ist die Weiterführung des Geschäftes in bezug auf die Erbschaft zu bewerten.Kann die Schwester das Geschäft fortsetzen,ohne die andere finanziell zu entschädigen?