Er hat in seinen notariellen Testamenten 4 Erben, (Erbe "A" Quote 12,5 %, Erbe "B" Quote 40 %, Erbe "C" Quote 40 % ,Erbe "D" Quote 7,5 %) die leibliche Kinder sind, benannt. ... Durch Schriftverkehr mit dem maßgebenden Anwalt in Kanada wurde dann bekannt, dass das kanadische Testamtent noch existiert, Erbe A Testamentsvollstrecker gemeinsam mit dem Anwalt in Kanada ist. ... Kann Erbe A belangt werden, dass er die restlichen Erben ( und das Nachlassgericht) bewußt getäuscht hat?