von Rechtsanwalt Andreas Wehle
Meines Wissens nach besteht ein berliner Testament, welches ursprünglich mit dem, ebenfalls längst verstorbenen, Ehepartner verfasst wurde und alle 6 Kinder zu gleichen Teilen begünstigen soll. Eines dieser 6 erbberechtigten Kinder, die ebenfalls bereits verstorbene Erbin E hat wiederum 2 Kinder, nämlich A und B, denen vermutlich jeweis ein zwölftel des Gesamterbes der Erblasserin X zusteht. Enkel A erwägt aus persönlichen Gründen die Auschlagung des Erbes.