6.10.2005
von Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Die Quoten entstammen den Verkehrwerten der Vermögensgegenstände, die Ihnen der Erblasser zugeordnet hat (Immobilien) zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung. ... Der entfernte Verwandte D, der gesetzlicher Erbe wäre, wurde testamentarisch nicht erwähnt, ist aber der Meinung, dass der Erblasser über 10% (Schmuck, Wohnungseinrichtung) der gesamten Erbmasse überhaupt nicht verfügt hat, bzw. verfügen wollte und beantsprucht für den nicht verfügten Erbteil eine Erbquote von 10%. ... Nun meine Frage: Wenn die Immobilien jährlich Nettomieteinnahmen vin Euro 100.000 generieren und der Erbstreit 4 Jahre in Anspruch nimmt und das OLG XYZ am 1.1.2009 zum Schluss kommt, dass der gesetzliche Erbe eine Erbquote von 10% erhält, partizipiert dieser an den Erträgen der Immobilien bis die Auseinandersetzung z.B. am 1.1.2010 stattgefunden hat?