27.12.2007
von Rechtsanwalt Michael Böhler
Sehr geehrte damen und herren, ich bekomme seit einem jahr hartz 4, bin allein erziehend mit einem sechsjährigen kind. nun steht mir demnächst eine erbschaft ins haus, teile aus einer fast verkauften immobilie und bargeld, welches später frei wird. ich habe, bevor ich hartz 4 bekam, von meiner mutter unterstützung bekommen, um miete, auto und möbel zu bezahlen. dieses darlehen haben wir schriftlich vetraglich festgehalten und wäre jetzt beim antritt meines erbes fällig, da es auch nur aus einer altervorsorgereserve meiner mutter kam, braucht sie das geld, da sie nur wenig rente bekommt. darf ich schulden vom erbe sofort tilgen?