28.8.2015
von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Tochter E soll bis auf ihren Pflichtteil enterbt werden. Erblasser A verfasst daher sein Testament wie folgt: Ich setze meine Ehefrau B zu 1/2 ein Ich setze meinen Sohn C zu 5/24 ein Ich setze meinen Sohn D zu 5/24 ein Ich setze meine Tochter E zu 1/6 ein Außerdem umfasst sein Testament folgende Klausel: "Ersatzerben eines meiner Kinder sind jeweils dessen leibliche Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Liegen keine leiblichen Abkömmlinge vor, sind Ersatzerben, meine anderen Kinder zu gleichen Teilen, ersatzweise deren Abkömmlinge" 1) Ist es richtig, dass im Falle eine vorzeitigen versterbens von Sohn C oder D, die Tochter E bzw. ihre Abkömmlinge zusätzlich zu ihren 1/6 noch 5/48 erben würde?