6.12.2009
von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Der Bruder stirbt Mitte dieses Jahres und hinterlässt das so mitbebaute Grundstück einer Erbengemeinschaft, seinen Kindern. Nach aktuellem Stand soll das Erbe verkauft werden und in diesem Fall besteht die Schwester auf das kleine Grundstück, bzw. auf den Wertausgleich, falls der neue Käufer dieses kleine Grundstück unbedingt weiter nutzen möchte. Die ersten Gespräche zu dieser Problematik stehen mit der Erbengemeinschaft erst noch an, wir möchten uns aber generell über die rechtliche Situation zu diesem Thema informieren.